Bei Notwehr droht Gefängnis

6 Jul 2022 2 min read No comments Gewalt
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Was viele nicht verstehen: Bei Notwehr droht Gefängnis. In der Schweiz ist das Konzept der Notwehr im schweizerischen Strafrecht fest verankert und ermöglicht es einem Angegriffenen, sich selbst oder andere zu schützen, wenn er oder sie unmittelbar und rechtswidrig angegriffen wird. Die Notwehrregelungen sind im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) verankert und dienen dazu, das Recht auf Selbstverteidigung zu schützen und sicherzustellen, dass es in angemessenen Grenzen ausgeübt wird.

Was ist Notwehr?

Notwehr bezieht sich auf die legitime Verteidigung gegen einen rechtswidrigen Angriff. Es bedeutet, dass eine Person berechtigt ist, angemessene und verhältnismäßige Gewalt anzuwenden, um sich selbst, andere Menschen oder ihr Eigentum vor einem aktuellen oder unmittelbar bevorstehenden Angriff zu schützen. Bei Übermässigkeit der Abwehrmethoden drohen rechtliche Konsequenzen, bis hin zu Gefängnis.

Voraussetzung für die Notwehr

Damit ein Angegriffener sich erfolgreich auf Notwehr berufen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

Rechtswidriger Angriff

Der Angriff muss rechtswidrig sein, was bedeutet, dass er gegen geltendes Recht verstößt. Ein rechtmäßiger Angriff, beispielsweise in Ausübung behördlicher Gewalt, ist keine Grundlage für die Notwehr.

Notwehrlage

Der Angegriffene muss sich in einer aktuellen oder unmittelbar bevorstehenden Notwehrlage befinden. Dies bedeutet, dass die Gefahr unmittelbar bevorsteht und keine anderen Alternativen zur Verfügung stehen, um sich zu schützen.

Verhältnismäßigkeit

Die angewandte Gewalt muss verhältnismäßig sein, was bedeutet, dass sie nicht übertrieben oder unangemessen sein darf. Die Verteidigung darf nur so viel Gewalt einsetzen, wie notwendig, um den Angriff abzuwehren.

Folgen einer gerechtfertigten Notwehr

Wenn die Notwehr gerechtfertigt ist und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Angegriffene in der Regel keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Die Selbstverteidigung wird als rechtliche Ausnahme betrachtet und gilt nicht als Straftat. Dies bedeutet, dass der Angegriffene nicht für die Anwendung von Gewalt im Rahmen der Notwehr bestraft werden kann.

Strafbarkeit bei übermässiger Gewalt

Es ist wichtig zu betonen, dass die Verwendung übermäßiger Gewalt oder die falsche Einschätzung einer Notwehrlage strafbar sein kann. Wenn der Angegriffene beispielsweise nach Beendigung des Angriffs weiterhin Gewalt ausübt oder wenn er einen Angriff fälschlicherweise als rechtswidrig ansieht und Gewalt anwendet, kann dies strafbar sein. In solchen Fällen kann der Angegriffene rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein.

Pflicht zur sofortigen Anzeige

Es besteht in der Schweiz keine allgemeine Pflicht, einen Angriff zu melden oder die Polizei zu informieren. Es wird jedoch empfohlen, solche Vorfälle zu melden, um den Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlung zu helfen und eventuelle rechtliche Fragen zu klären.

Notwehr im Kontext von Notwehrsituationen

Notwehr kann in verschiedenen Kontexten auftreten, sei es in der Selbstverteidigung gegen physische Gewalt, in der Verteidigung des eigenen Eigentums oder bei der Abwehr eines Einbruchs. In jedem Fall ist die Verhältnismäßigkeit und die Einhaltung der rechtlichen Voraussetzungen von entscheidender Bedeutung. Sonst gilt in der Tat: Bei Notwehr droht Gefängnis.

Weitere Informationen zur Notwehr in der Schweiz auf Wikipedia

Von der Schwierigkeit sich ohne Ausbildung adäquat zu Verteidigen – Die Messerattacke von Mannheim

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